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AGB.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN “Die Pickerei”

1 Zustandekommen eines Vertrags

Verträge über die Nutzung von Software, Leistungen und Internetdiensten der „Die Pickerei“ kommen mit der Gegenzeichnung eines Kundenauftrags durch „Die Pickerei“ zustande. „Die Pickerei“ kann den Vertragsabschluß von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung, bzw. Bürgschaftserklärung einer Bank abhängig machen.

2 Leistungsumfang

  1. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus den Angeboten, der aktuellen Preisliste und der Leistungsbeschreibung von „Die Pickerei“, sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben im Vertrag.
  2. „Die Pickerei“ behält sich vor, die Internetleistungen auf Übertragungswegen Dritter zu erbringen.
  3. „Die Pickerei“ ist berechtigt, diese Bedingungen, sowie die zu erbringenden Internetleistungen und die zu erhebenden Entgelte zu ändern. „Die Pickerei“ bietet in diesem Fall dem Kunden geänderte Bedingungen an; dabei weist „Die Pickerei“ ausdrücklich und schriftlich auf das Recht des Nutzers hin, der Geltung der geänderten Bedingungen, Leistungen oder Entgelte innerhalb einer Frist von einem Monat schriftlich zu widersprechen. Falls der Kunde nicht fristgerecht widerspricht, wird das Vertragsverhältnis zu den geänderten Bedingungen, Leistungen und/oder Entgelten fortgesetzt. Widerspricht der Kunde fristgerecht, ist „Die Pickerei“ berechtigt, das Vertragsverhältnis gemäß § 3 zu beenden.

3 Kündigung eines Vertrags

  1. Bei Verträgen ohne Mindestlaufzeiten ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende kündbar.
  2. Bei Verträgen mit Mindestlaufzeiten ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündbar. Die Kündigung muss „Die Pickerei“ mindestens sechs Wochen vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen.
  3. Jegliche Kündigung bedarf der Schriftform.
  4. Im Übrigen gilt § 4 Abs. 3.

4 Pflichten des Nutzers

  1. Der Kunde ist verpflichtet die Software und Internetdienste von „Die Pickerei“ sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,
  2. a) die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen allgemeinen Tarifliste, zuzüglich der darauf zu berechnenden Umsatzsteuer, in Verbindung mit der dem Kunden überlassenen individuellen Tarifliste fristgerecht zu zahlen. Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde „Die Pickerei“ die entstandenen Kosten zu erstatten;
  3. b) „Die Pickerei“ unverzüglich mitzuteilen, wenn bei ihm Voraussetzungen für Tarifermäßigungen entfallen;
  4. c) „Die Pickerei“ die Installation technischer Einrichtungen zu ermöglichen, wenn und soweit das für die Nutzung der Dienste erforderlich ist und Installationen nicht durch den Kunden selbst vorgenommen werden;
  5. d) „Die Pickerei“ mitzuteilen, welche technische Ausstattung zur Teilnahme an den Diensten verwendet wird;
  6. e) dafür zu sorgen, dass die Netz-Infrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden;
  7. f) die Zugriffsmöglichkeit auf die Dienste von „Die Pickerei“ nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;
  8. g) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme an Diensten von „Die Pickerei“ erforderlich sein sollten;
  9. h) den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passworte geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben;
  10. i) „Die Pickerei“ erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung);
  11. j) im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;
  12. k) nach Abgabe einer Störungsmeldung die „Die Pickerei“ durch die Überprüfung ihrer Einrichtung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass der Kunde die Störung grob fahrlässig verursacht hat oder sie in seinem Verantwortungsbereich vorlag und er das grob fahrlässig nicht erkannt hat;
  13. l) „Die Pickerei“ innerhalb eines Monates:

– jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Kunden,

– bei nichtrechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nichtrechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Kundengemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen,

– jede Änderung des Namens des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen von „Die Pickerei“ geführt wird, anzuzeigen.

  1. Bei der Nutzung von Web-Hosting-Diensten ist der Kunde zudem verpflichtet,
  2. a) das Web-Hosting-Angebot von „Die Pickerei“ nicht missbräuchlich und nur im Einklang mit den anwendbaren nationalen und internationalen Gesetzen und Vorschriften zu nutzen, insbesondere keine Rechte Dritter, zum Beispiel Persönlichkeitsrechte, zu verletzen;
  3. b) keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten anzubieten, insbesondere keine Informationen anzubieten oder zu übermitteln, die zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, pornographisch sind, den Krieg verherrlichen, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder auf Angebote mit solchen Inhalten hinzuweisen;
  4. >c) bei Inhalten, die unter das Gesetz zum Schutz vor jugendgefährdenden Schriften fallen oder offensichtlich geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen, Vorsorge zu treffen, dass die Übermittlung an oder Kenntnisnahme durch nicht volljährige Nutzer ausgeschlossen ist;
  5. d) die nationalen und internationalen Urheberrechte sowie geistigen Schutzrechte Dritter zu beachten;
  6. e) Der Kunde ist verantwortlich für die Inhalte der von ihm oder seinem Internetanschluss in das Internet eingestellten Homepage. Er verpflichtet sich insoweit, „Die Pickerei“ von Ansprüchen Dritter freizustellen;
  7. f) Für die Vereinbarkeit der Zeichenfolge der Sub-Level-Domain mit Rechten Dritter, z.B. mit Namen-, Marken-, Urheber-, oder sonstigen Schutzrechten, ist „Die Pickerei“ nicht verantwortlich;
  8. g) Für Homepages besteht ggf. eine Pflicht zur Anbieterkennzeichnung nach dem Mediendienste-Staatsvertrag.
  9. Verstößt der Kunden gegen die Abs. 1 Lit. b), e) und f) und Abs. 2 genannten Pflichten, ist „Die Pickerei“ sofort und in den übrigen Fällen von Verstößen gegen die vorgenannten Pflichten mit Ausnahme von Lit. a) nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und/oder die Nutzung zu sperren.
  10. Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander kann „Die Pickerei“ im Wege einer Benutzerordnung regeln. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen „Die Pickerei“ nach erfolgloser Abmahnung, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.

5. Höhere Gewalt, Haftungsbeschränkung

  1. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die „Die Pickerei“ die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von „Die Pickerei“ oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den vom ANBIETER autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern eintreten – berechtigen „Die Pickerei“, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer des Ereignisses, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Dauern solche Ereignisse länger als 60 Tage, ist jede Partei zur sofortigen Kündigung des Vertrags gemäß 11.3 berechtigt.
  2. Eine Haftung von „Die Pickerei“ oder seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen besteht nur bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, auf deren Erfüllung die andere Partei in besonderem Maße vertrauen darf (“Kardinalpflichten”). Dies betrifft die Haftung auf Schadensersatz, insbesondere wegen Verzug, Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder unerlaubter Handlung – auch im Zusammenhang mit Gewährleistungsverpflichtungen. Der vorgenannte Ausschluss gilt nicht für Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit oder für eine Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften.
  3. Soweit Kardinalpflichten in dem in 13.2 genannten Sinn leicht fahrlässig verletzt werden, haftet „Die Pickerei“ höchstens bis zu einem Betrag je Schadensfall entsprechend einer durchschnittlichen Monatsvergütung unter dem betreffenden Vertrag. Für die Durchschnittsberechnung werden die sechs Monate vor dem Schadensfall oder, wenn die Vertragsdauer kürzer war, die von „Die Pickerei“ nach billigem Ermessen bestimmten voraussichtliche durchschnittliche monatliche Vergütungen zugrunde gelegt. Dieselbe Begrenzung gilt für alle in 13.2 genannten Haftungstatbestände auch bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung jeglicher Pflichten durch Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte von „Die Pickerei“ sind.
  4. In jedem Fall ist die Haftung für grobe Fahrlässigkeit, bei Handlungen des in 13.3 Satz 3 genannten Personenkreises auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren Schaden begrenzt.
  5. Ansprüche gegen „Die Pickerei“ auf Schadensersatz, ausgenommen solche aus unerlaubter Handlung, verjähren in zwei Jahren.
  6. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt in jedem Fall unberührt.
  7. „Die Pickerei“ haftet nicht für die über seine Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
  8. Ist ein schadensverursachendes Ereignis auf Übertragungswegen, die von Dritten betrieben werden, eingetreten, gelten die im Verhältnis von „Die Pickerei“ und diesem Dritten anwendbaren Bestimmungen für die Haftung von „Die Pickerei“ gegenüber seinem Kunden entsprechend.
  9. Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie der Höhe nach auf die Rückerstattung der gezahlten Entgelte beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. In jedem Fall gelten die nach § 7 TKG zulässigen Haftungsbeschränkungen als Haftungsobergrenze.
  10. Für von „Die Pickerei“ gelieferte Hard- oder Software entspricht die Gewährleistungsfrist den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit gelieferte Hard- oder Software fehlerhaft ist, steht „Die Pickerei“ ein Nachbesserungsrecht zu. Die Haftung für mittelbare und Folgeschäden ist ausgeschlossen. In jedem Fall ist die Haftung für Schäden der Höhe nach auf den für die mangelhafte Ware gezahlten Kaufpreis beschränkt, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von „Die Pickerei“ vorliegt.
  11. Weder „Die Pickerei“ noch die Lieferanten von „Die Pickerei“ sind für irgendwelche Folgeschäden (zum Beispiel für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen, Verlust von geschäftlichen Daten oder Informationen oder aus anderem finanziellen Verlust) ersatzpflichtig, die aufgrund der Benutzung der vertraglichen Leistung und der installierten Hard- und Software entstehen. Ansprüche, die auf unabdingbaren gesetzlichen Vorschriften zur Produkthaftung beruhen, bleiben unberührt.

6 Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für Schäden, die „Die Pickerei“ durch die missbräuchliche oder schuldhafte rechtswidrige Verwendung von „Die Pickerei“-Diensten durch den Kunden entstehen. Er haftet auch für Schäden dieser Art, die „Die Pickerei“ dadurch entstehen, dass der Kunde den unter §4 aufgeführten Pflichten nicht nachkommt bzw. diesen nicht mit der üblichen Sorgfalt nachkommt

7 Agenturleistungen

  1. Für die Erbringung von Agenturleistungen durch „Die Pickerei“ gelten ausschließlich die mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarungen und die vorliegenden Lieferbedingungen.
  2. Der Umfang der von „Die Pickerei“ zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der dem Auftrag zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung. Zusätzliche Leistungen werden von „Die Pickerei“ nur geschuldet, wenn sie durch „Die Pickerei“ zuvor schriftlich bestätigt worden sind.
  3. Soweit kein Festpreis vereinbart wurde, gilt für die von „Die Pickerei“ zu erbringenden Leistungen die jeweils gültige „Die Pickerei“ Preisliste.
  4. „Die Pickerei“ erbringt die Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und haftet für Schäden nur, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von „Die Pickerei“, eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  5. Von „Die Pickerei“ zugesagte Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind.
  6. „Die Pickerei“ räumt dem Auftraggeber die Nutzungsrechte an den von „Die Pickerei“ erbrachten Leistungen soweit ein, wie es der Zweck des erteilten Auftrags erfordert. Diese Nutzungseinräumung ist mit der Zahlung der Vergütung abgegolten. Jede weitere Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Parteien.
  7. Die Urheberrechte bleiben im Übrigen davon unberührt und verbleiben bei „Die Pickerei“.

8 Besondere Bedingungen für die SEO Komplettbetreuung & Linkaufbau

  1. Der Vertrag über die SEO Komplettbetreuung und den Linkaufbau wird zunächst für die Mindestlaufzeit von sechs Monaten geschlossen. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Erfolgt diese Kündigung nicht, verlängert sich der Vertrag jeweils einen Monat und kann dann mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Aus Nachweisgründen empfiehlt „Die Pickerei“, die Kündigung schriftlich zu erklären.

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  1. Gerät der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung des monatlichen Preises oder in einem Zeitraum der sich über mehr als zwei Monate erstreckt mit der Bezahlung des Entgeltes in der Höhe eines Betrages, der das Entgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug, ist „Die Pickerei“ berechtigt den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
  1. „Die Pickerei“ optimiert die mit dem Kunden definierten Suchbegriffe in der betreffenden Suchmaschine mit dem Ziel einer seriösen und professionellen Vermarktung der Website des Kunden. Dieser unterstützt „Die Pickerei“ bei der Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Hierzu zählt insbesondere, dass Informationen und Datenmaterial rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, soweit diese für die Erfüllung nötig sind.
  1. Für die inhaltliche Gestaltung und rechtliche Zulässigkeit seiner Website sowie für die rechtliche Zulässigkeit der von dem Kunden gelieferten Informationen, wie z. B. Suchbegriffe, Keywords und zu optimierenden Begriffe ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Gleiches gilt für die  vom Kunden gewählten Suchbegriffe, Keywords und zu optimierenden Begriffe, die auf einen Vorschlag von „Die Pickerei“ im Rahmen einer Konkurrenzanalyse zurückgehen. „Die Pickerei“ ist nicht verpflichtet, zu überprüfen, ob die Inhalte der Website oder die vom Kunden gelieferten oder gewählten Suchbegriffe, Keywords und zu optimierenden Begriffe Rechte Dritter verletzen oder den Anforderungen der jeweiligen Suchmaschinenbetreiber entsprechen. Der Kunde stellt „Die Pickerei“ insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Erkennt der Kunde, dass eine Rechtsverletzung droht, oder liegen Anhaltspunkte dafür vor, ist „Die Pickerei“ hierüber unverzüglich zu unterrichten.
  1. Der Kunde verpflichtet sich, „Die Pickerei“ unverzüglich und vollständig über alle auftretenden Mängel zu informieren. Angezeigte Fehlermeldungen sind von dem Kunden zu protokollieren und „Die Pickerei“ möglichst in Form eines Screenshots zu übermitteln.
  1. Die Veröffentlichung einer Website und deren Positionierung in den Suchergebnissen liegt allein im Ermessen des jeweiligen Suchdienstanbieters. „Die Pickerei“ übernimmt deshalb keine Gewähr für die Veröffentlichung einer Website durch einen bestimmten Suchdienstanbieter oder das Erreichen einer bestimmten Positionierung in den Suchergebnissen und haftet auch nicht im Falle einer Nichtveröffentlichung oder Löschung der Website durch einen oder mehrere Suchdienste.

9 Zahlungsbedingungen

  1. Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte jährlich im Voraus zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgeltes berechnet.
  2. Rechnungen werden, sofern nicht anders vereinbart, dem Kunden per Post oder in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Sollte der Kunde eine andere Form der Rechnungszustellung wünschen, ist „Die Pickerei“ berechtigt, hierfür eine zusätzliche Gebühr in Höhe von Euro 1,50 zu erheben.

3 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes, soweit vertragsgemäß erbracht, ab Rechnungsstellung sofort netto fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Es sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, (1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten und 1/3 nach Ablieferung – dies gilt bei größeren Projekten) , 2/3 nach Ablieferung.

  1. Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte (Verkehrsgebühren), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig.
  2. Behauptet der Kunde, dass ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder Dritten verursacht worden sind, für die er einzustehen hat, so hat er dies nachzuweisen.

10 Zahlungsverzug

  1. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist „Die Pickerei“ berechtigt, den Anschluss zu sperren bzw. seine Dienste fristlos einzustellen. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die jährlichen Entgelte zu zahlen.
  2. Bei Zahlungsverzug ist „Die Pickerei“ außerdem berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 3 % über dem Basiszinssatz gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz zu berechnen, es sei denn, dass „Die Pickerei“ eine höhere Zinslast nachweist. 
  3. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt „Die Pickerei“ vorbehalten.

11 Aufrechnungs- und Zurückbehaltrecht, Rückvergütung

  1. Gegen Ansprüche von „Die Pickerei“ kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
  2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die „Die Pickerei“ die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von „Die Pickerei“ oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den durch „Die Pickerei“ autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern eintreten – hat „Die Pickerei“ auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen „Die Pickerei“, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer des Ereignisses, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
  3. Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als zwei Wochen, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängige Leistungen (Kontingente) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn

– der Kunde nicht mehr auf die Anbieter-Infrastruktur zugreifen und dadurch die in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann,

– die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste unmöglich wird, oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.

  1. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches der von „Die Pickerei“ liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im Übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn „Die Pickerei“ oder einer seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.

12 Nutzung durch Dritte

  1. Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Dienste des Anbieternetzes durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch „Die Pickerei“ gestattet.
  2. Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.
  3. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Dienste des Anbieter-Netzes durch Dritte entstanden sind.

13 Geheimhaltung, Datenschutz

  1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die „Die Pickerei“ unterbreiteten Informationen als nicht vertraulich.
  2. Der Vertragspartner wird hiermit gemäß §33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 3 des Teledienstedatenschutzgesetz und entsprechender Vorschriften der Telekommunikationsdienste Unternehmen – Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass „Die Pickerei“ seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
  3. Soweit sich „Die Pickerei“ Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist „Die Pickerei“ berechtigt, die Teilnehmerdaten offen zu legen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist. Dies gilt insbesondere für Zwecke der Rechnungsstellung, auch wenn der Dritte seinen Geschäftssitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder der EG hat.
  4. „Die Pickerei“ steht dafür ein, dass alle Personen, die von „Die Pickerei“ mit der Abwicklung vertraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften einschließlich „Die Pickerei“-Datenschutzrichtlinie in Ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der Teilnehmer seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der Dienste des Anbieter-Netzes nicht für Ihn oder den Dritten bestimmte Daten oder Informationen zu verschaffen.
  5. Soweit dies in international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über Ihn Dritten zugänglich gemacht (Directory- Services).

14 Gerichtsstand, Anwendbares Recht

Für die vertraglichen Beziehungen zwischen „Die Pickerei“ und dem Auftraggeber gilt deutsches Recht. Erfüllungsort der von „Die Pickerei“ zu erbringenden Leistungen ist Wendlingen am Neckar, Gerichtsstand ist Esslingen am Neckar.

15 Schlussbestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen als Grundlage jeglicher Vertragsabschlüsse mit „Die Pickerei“. Sie gelten auch, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit erstmaligem Zugriff auf einen Rechner von „Die Pickerei“, bzw. auf die Dienste von „Die Pickerei“, gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Nutzers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen ist hiermit widersprochen.

Vereinbarungen, die von den hier angegebenen Punkten abweichen, bedürfen der Schriftform.

Auftragsänderungen und -ergänzungen bedürfen der Schriftform.

16 Salvatoresche Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die betreffende Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

Wendlingen, 15.10.2019